_ gehabt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9 f.). Sie habe sich technisch nichts angeeignet, weil die A._____ bereits eingespielt gewesen sei (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10 f.). Wenn es technische Probleme gegeben hätte, hätte sie sich Wissen holen müssen bzw. hätte sie fachlich bei B._____, J._____ oder bei E._____ nachgefragt. Allenfalls hätte sie auch geschaut, ob sie eine schnelle Ausbildung machen könnte (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Die Buchhaltung der F._____ habe sie über das Programm der D._____ GmbH gemacht, wobei sei teilweise zuhause oder in der D._____ GmbH gearbeitet habe (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11 f.). Sie