um ein Nischengeschäft gehandelt und für sie sei es eine gute Möglichkeit gewesen, selbständig zu werden, wobei sie auf jeden Fall gehofft habe, Gewinn zu machen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Zunächst sei klar gewesen, dass sie bei den verschiedenen Verkäufen mit Unterstützung Fr. 100.00 Gewinn mache. Sie habe aber keine klare Vorstellung davon gehabt, ab wann sie das Ganze selbständig übernehmen werde (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9 Mitte). Sie habe immer Kontakt mit J._____ gehabt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9 f.).