Sie habe von der D._____ ihre Buchhaltung auf diesem System separat eröffnen können. Die Lizenz [für das Buchhaltungsprogramm BusPro] habe die D._____ gehabt. Auf die Frage, wo sie die Rechnungen geschrieben habe, antwortete sie, sie habe auf das System der D._____ vom Geschäft oder zuhause zugreifen können. Sie habe diese bei D._____ geschrieben (GA act. 77 ff.). Vor Obergericht sagte sie aus, sie habe nichts davon gewusst, dass B._____ in seiner Funktion beim A._____ keine Verträge mit der D._____ GmbH abschliessen durfte. Sie habe erst später davon erfahren (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Beim Motorengeschäft habe es sich - 14 -