, J._____, habe sie bei der Übernahme unterstützt und sie eingearbeitet. Er habe ihr im BusPro-System geholfen, damit sie dort selber die Buchhaltung und Rechnungen habe machen können (UA act. 203 Ziff. 17-20). Zu Beginn sei die Unterstützung 10 von 10 gewesen, dann immer wie weniger (UA act. 205 Ziff. 48). Sie habe die Waren bei D._____ bestellt und daher dort bezahlt. Sie verneint, dass ihr die Waren von der D._____ einfach übergeben worden seien (UA act. 205 f. Ziff. 53-55). Auf die Frage, wie das Vorhangsystem funktioniere, antwortete die Mitbeschuldigte, sie habe die Motoren einkaufen müssen.