Auf den Vorhalt, bei der F._____ handle es sich um eine Scheinfirma, die zu überteuerten Preisen an die Privatklägerin verkauft habe, meinte der Beschuldigte, er (der - 12 - Beschuldigte) habe nichts verkauft. Die D._____ habe verkauft und es sei nicht überteuert gewesen, sondern der Katalogpreis (UA act. 161 Ziff. 55).