Wer die der Privatklägerin am 10. September 2019 in Rechnung gestellten Waren beim Lieferanten einkaufte und zu welchen Konditionen ist aufgrund von fehlenden Belegen nicht ausgewiesen (E. 4.2.2). 4.3. 4.3.1. Zum Konstrukt – Einkauf über D._____ GmbH und Verkauf an die Privatklägerin über die F._____ – gaben die Beteiligten Folgendes an: 4.3.1.1. Bei der Einvernahme vom 25. Januar 2022 verweigerte der Beschuldigte Aussagen (UA act. 106 ff.).