Laut Rechnung der E._____ AG vom 30. November 2020 hat die D._____ GmbH die Vorhangmotoren zu einem Stückpreis von Fr. 956.42 und die Tandemmotoren (6060T-1.5-W und nicht wie von der F._____ in Rechnung gestellt 6065T-1.5-W) zu einem Stückpreis von Fr. 1'958.35 gekauft, wobei diese darauf einen Rabatt von 45 % und einen Sonderrabatt (inkl. Vorkasse/Skonto) von 10 % erhielt (UA act. 256). Wie bereits erwähnt, wurde diese Rechnung via das Konto der Mitbeschuldigten am 4. Dezember 2020 bezahlt (Fr. 17'967.18; UA act. 287).