2. 2.1. Mit Urteil vom 9. Dezember 2024 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen den Beschuldigten unter Kostenfolgen wegen gewerbsmässigen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung durch Missbrauch der Vertretungsermächtigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu Fr. 150.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 2'500.00, ersatzweise 17 Tage Freiheitsstrafe. Ferner verpflichtete die Vorinstanz den Beschuldigten unter solidarischer Haftbarkeit mit G._____ zur Bezahlung von Fr. 39'645.25 nebst Zins zu 5 % seit 23. Juni 2021 sowie von Fr. 13'413.00 (Anwaltskosten) an die Privatklägerin.