von der Scheinfirma F._____ auf das Konto der D._____ GmbH überweisen, in der Absicht die D._____ GmbH und sich unrechtmässig zu bereichern. B._____ missbrauchte seine Stellung als Engineering Manager bei der A._____ AG und handelte in der Absicht, damit seinen Lebensunterhalt (mit-) zu finanzieren, mithin handelte er gewerbsmässig. Deliktsbetrag: CHF 43‘121.60. 1.2. Der Beschuldigte erhob am 31. Mai 2023 Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen am 8. Mai 2024 als Anklage an das Bezirksgericht Zofingen. -3-