1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 12. Mai 2023 wegen gewerbsmässigen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 170.00, Probezeit von 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 5'100.00, ersatzweise 30 Tage Freiheitstrafe. Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgehalten: