gepfändet (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 f.). Gemäss ihren eingereichten Lohnabrechnungen beträgt ihr monatliches Nettoeinkommen durchschnittlich Fr. 3'231.65 (Fr. 2'394.00 [Juli 2025], Fr. 3'710.00 [August 2025], Fr. 3'591.00 [September 2025]), wovon 20 % gemäss obigen Angaben abzuziehen sind. Angesichts dessen, dass die Beschuldigte in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt und sie zu einer hohen Anzahl Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wird, rechtfertigt sich ein weiterer Abzug von insgesamt 30 %. Der Tagessatz beträgt somit gerundet Fr. 60.00.