4.5.2. Die Beschuldigte hat die Tat des Mitbeschuldigten gefördert, indem sie ihn bei der Abwicklung der Transaktionen unterstützte. Sie hat ihren Namen (bzw. jenen ihrer Einzelfirma) und ihre Konti als Fassade zur Verfügung gestellt, sodass für die Privatklägerin nicht ersichtlich war, dass die E._____ GmbH bei diesen Verkäufen mitwirkt und den Gewinn - 23 -