Effektiv bezahlt hat sie Fr. 34'458.08. Für das Obergericht ist erstellt, dass die Privatklägerin auch einen Sonderrabatt mit Blick auf die von ihr gelisteten Vorauszahlung erhalten hätte. Eine Schädigung der Privatklägerin im Umfang von Fr. 1'790.49 ist ausgewiesen. - Bezüglich der 6. Transaktion (E. 4.2.6 hiervor) hätte die Privatklägerin bei einer Direktlieferung Fr. 25'236.58 bzw. mit Sonderrabatt von 10 % Fr. 21'519.45 bezahlt (UA act. 257). Tatsächlich bezahlt hat sie Fr. 23'911.55.