Es zeigt sich betreffend die verschiedenen Transaktionen Folgendes: - Die Privatklägerin hätte betreffend die 1. und 3. Transaktion (E. 4.2.1, 4.2.3 hiervor) bei einer Direktlieferung der F._____ AG Fr. 8'198.16 (UA act. 253, ohne Rabatt) bezahlt. Effektiv bezahlt hat sie Fr. 8'001.25, mithin keinen über der Kaufpreisempfehlung liegenden Preis. - Hinsichtlich der Transaktion 2 (E. 4.2.2 hiervor) liegt keine Rechnung vor und die Produkte können keinem Artikel der Liste über die Verkaufspreisempfehlungen der F._____ AG zugeordnet werden. - 20 -