- Gemäss Rechnung vom 7. Juli 2020 lieferte die F._____ AG an die Privatklägerin Transportband (10mm, Rolle 50m, Artikel 6220-050) zu Fr. 666.58 abzüglich eines Rabatts von 40 %, mithin zu Fr. 399.948 (zuzüglich Transportkosten Fr. 25.00). Ferner wurde ein Skonto von 2 % bei Bezahlung innert 10 Tagen gewährt (UA act. 260). 4.4.1.2. H._____, welcher ab 2019 der direkte Vorgesetzte des Mitbeschuldigten bei der Privatklägerin war (GA act. 72 f.), bestätigte bei seiner Einvernahme vom 9. Dezember 2024, dass eine direkte Belieferung der Privatklägerin durch die F._____ AG aufgrund des vorhandenen Know-hows möglich gewesen wäre (GA act. 75).