Zunächst sei klar gewesen, dass sie bei den verschiedenen Verkäufen mit Unterstützung Fr. 100.00 Gewinn mache. Sie habe aber keine klare Vorstellung davon gehabt, ab wann sie das Ganze selbständig übernehmen werde (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9 Mitte). Sie habe immer Kontakt mit J._____ gehabt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9 f.). Sie habe sich technisch nichts angeeignet, weil die A._____ bereits eingespielt gewesen sei (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10 f.). Wenn es technische Probleme gegeben hätte, hätte sie sich Wissen holen müssen bzw. hätte sie fachlich bei C._____, J._____ oder bei F._____ nachgefragt.