Vor Obergericht sagte sie aus, sie habe nichts davon gewusst, dass C._____ in seiner Funktion beim A._____ keine Verträge mit der E._____ GmbH abschliessen durfte. Sie habe erst später davon erfahren (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Beim Motorengeschäft habe es sich um ein Nischengeschäft gehandelt und für sie sei es eine gute Möglichkeit gewesen, selbständig zu werden, wobei sie auf jeden Fall gehofft habe, Gewinn zu machen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Zunächst sei klar gewesen, dass sie bei den verschiedenen Verkäufen mit Unterstützung Fr. 100.00 Gewinn mache.