Es sei ihr Geschäft gewesen. Sie habe die Rechnungen an die Privatklägerin über das BusPro-System, das sei ein Buchhaltungsprogramm, geschrieben. Sie habe von der E._____ ihre Buchhaltung auf diesem System separat eröffnen können. Die Lizenz [für das Buchhaltungsprogramm BusPro] habe die E._____ gehabt. Auf die Frage, wo sie die Rechnungen geschrieben habe, antwortete sie, sie habe auf das System der E._____ vom Geschäft oder zuhause zugreifen können. Sie habe diese bei E._____ geschrieben (GA act. 77 ff.).