Auf die Frage, mit wem sie (die Beschuldigte) Kontakt gehabt habe, sagte sie aus, bei F._____ sei es I._____ gewesen. Vom A._____ wisse sie es nicht mehr. Zuerst habe der Mitbeschuldigte noch dort gearbeitet. Sie wisse nicht, über wen sie hätte gehen müssen. Zum Verdienst meinte die Beschuldigte, als Übergangsregelung seien Fr. 100.00 pro Auftrag vereinbart gewesen. Auf Nachfrage führte sie weiter aus, sie kenne die Marge [betreffend das Vorhangsystem] nicht. Sie hätten eine Liste mit den empfohlenen Verkaufspreisen von F._____ gehabt. Das sei ihre Vorlage gewesen. Die Beschuldigte bestreitet, dass es sich bei der G._____ um eine Scheinfirma handelte. Es sei ihr Geschäft gewesen.