Bei der Einvernahme im Rahmen der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. Dezember 2024 sagte die Beschuldigte aus, sie habe den Mitbeschuldigten nach ihrer Anstellung bei der E._____ 2017 bis 2021 nicht getroffen. Sie habe schon gewusst, dass er der Inhaber [der E._____] sei, aber sie habe nichts gross mit ihm zu tun gehabt. Ursprünglich sei die Idee - 14 -