Die Beschuldigte sagte bei der Einvernahme vom 23. August 2023 aus, bei der G._____ handle es sich nicht um eine fiktive Firma. Die Idee dazu habe schon länger bestanden. Ursprünglich sei etwas mit Hunden die Idee gewesen. Sie habe den Bereich der Vorhangsysteme nicht gekannt, das sei eine Möglichkeit gewesen, die sich ergeben habe. Die E._____ GmbH habe gefragt, ob sie das übernehmen möchte (UA act. 202 f. Ziff. 9-15). Die Hintergründe dafür kenne sie nicht (UA act. 203 Ziff. 27, UA act. 205 Ziff. 47). Die E._____, J._____, habe sie bei der Übernahme unterstützt und sie eingearbeitet.