4.3. 4.3.1. Zum Konstrukt – Einkauf über E._____ GmbH und Verkauf an die Privatklägerin über die G._____ – gaben die Beteiligten Folgendes an: 4.3.1.1. Bei der Einvernahme vom 25. Januar 2022 verweigerte der Mitbeschuldigte Aussagen (UA act. 106 ff.).