2. 2.1. Mit Urteil vom 9. Dezember 2024 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen die Beschuldigte unter Kostenfolgen wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 70.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 250.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe. Ferner verpflichtete die Vorinstanz die Beschuldigte unter solidarischer Haftbarkeit mit C._____ zur Bezahlung von Fr. 39'645.25 nebst Zins zu 5 % seit 23. Juni 2021 sowie von Fr. 13'413.00 (Anwaltskosten) an die Privatklägerin.