____ AG, vorzuspiegeln resp. dieser vorzutäuschen, die A._____ AG beziehe bei der vermeintlichen Firma, G._____, Waren, obschon die A._____ AG in Tat und Wahrheit bei der E._____ GmbH Waren zu deutlich überhöhten Preisen bezog. B._____ handelte in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern. -3- 1.2. Die Beschuldigte erhob am 24. Mai 2023 Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen am 8. Mai 2024 als Anklage an das Bezirksgericht Zofingen.