__ als Geschäftsführer und Gesellschafter der E._____ GmbH von der F._____ AG mehrfach Waren im Wert von rund CHF 34‘000.00. Anschliessend verkaufte er die Ware weiter an seine Arbeitgeberin, der A._____ AG, für welche er nach wie vor als Engineering Manager angestellt war, zu überhöhten Preisen von rund CHF 77‘000.00. Aufgrund der Abmahnung der A._____ vom 10.10.2014 erstellte und verwendete C._____ in der Folge fingierte Rechnungen der vermeintlichen G._____ (Scheinfirma), lautend auf B._____, um auf diese Weise die A._____ AG im Glauben zu lassen und zu täuschen, sie beziehe Waren von der G.