1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte die Beschuldigte mit Strafbefehl vom 12. Mai 2023 wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 70.00, Probezeit von 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 1'200.00, ersatzweise 17 Tage Freiheitsstrafe. Der Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgehalten: