2. Der Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 10'400.00 für die zu Unrecht ausgestandene Untersuchungshaft von 52 Tagen (10. August 2020 bis 30. September 2020) sowie eine Entschädigung von Fr. 9'771.70 für den während der Untersuchungshaft erlittenen Verdienstausfall zugesprochen. 3. Es wird keine Landesverweisung angeordnet. 4. [in Rechtskraft erwachsen] Das beschlagnahmte Mobiltelefon «Apple iPhone X» wird der Beschuldigten auf Verlangen herausgegeben. Wird das Mobiltelefon nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen.