Dies erscheint nachvollziehbar und glaubhaft, nachdem die Beschuldigte keine Kenntnis vom der Tötung vorangehenden Tötungsversuch im Oktober 2019 hatte (vgl. GA act. 4588) und ihr mitgeteilt worden war, dass das MDMA nur eingesetzt werden sollte, wenn sich der Gesundheits- - 12 -