Folglich haben C._____ und B._____ in Übereinstimmung mit den Aussagen der Beschuldigten bestätigt, dass Letztgenannte lediglich Kenntnis über deren Wunsch hatte, D._____ zu erlösen, falls es dieser schlechter gehen würde und darüber, dass zu diesem Zweck MDMA beschafft worden sei. Die Beschuldigte habe schockiert, traurig und entsetzt auf diese Informationen reagiert und sie habe versucht, B._____ und C._____ davon abzubringen, D._____ zu töten. Dies einerseits durch das Anbieten und Leisten von persönlichen und finanziellen Hilfestellungen sowie andererseits durch eindringliche Warnungen, wonach B._____ und C._____ nach einer solchen Tat nicht mit dieser Schuld leben könnten.