__ gesagt, dass sie dies nicht machen sollten und dass sie ihnen helfen würde, wo sie nur könne. Die Beschuldigte habe ihnen gesagt, dass man sicher einen anderen Weg finden würde (Protokoll Berufungsverhandlung S. 23; GA act. 4563). C._____ gab weiter an, dass sie der Beschuldigten einen Tag nach der Tötung erzählt habe, dass sie und B._____ D._____ MDMA gegeben hätten und diese eingeschlafen sei (UA act. 2538 ff.). Die Tötung von D._____ sei durch die Beschuldigte - 11 -