vorausgesetzt, anders abgespielt, haben C._____ und B._____ doch vor der Tat – ihrem Tatplan entsprechend – genau 1 Gramm MDMA besorgt und anschliessend, wie durch diese von Anfang an beabsichtigt, auch diese Menge D._____ verabreicht. Eine Förderungskausalität liegt diesbezüglich somit nicht vor und es war von der Beschuldigten auch gar nicht die Absicht, die Tötung mit dieser Information zu fördern.