Die gegenteilige Interpretation der Oberstaatsanwaltschaft erscheint gestützt allein auf den Wortlaut der Textnachricht zwar nicht geradezu ausgeschlossen, liegt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände aber komplett ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise. Sodann stellt die Aufklärung darüber, dass 1 Gramm 1'000 Milligramm entspricht, entgegen der Oberstaatsanwaltschaft (Plädoyer der Oberstaatsanwaltschaft an der Berufungsverhandlung S. 17), keinen kausalen Beitrag dar, der die Tötung von D._____ gefördert hätte. Die Tötung hätte sich ohne diese Klarstellung durch die Beschuldigte gerade nicht, wie für eine Gehilfenschaft -8-