_ zu fördern, sondern diese – gerade im Gegenteil – zu verhindern. So wollte die Beschuldigte durch diese Nachricht B._____, wie auch C._____, dazu bringen, sich alles noch einmal zu überlegen, und nicht den Fehler zu begehen, D._____ zu töten. Die gegenteilige Interpretation der Oberstaatsanwaltschaft erscheint gestützt allein auf den Wortlaut der Textnachricht zwar nicht geradezu ausgeschlossen, liegt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände aber komplett ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise.