Sie habe damit zum Ausdruck bringen wollen, dass D._____ nichts passieren dürfe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 31). Sie habe täglich Angst gehabt, dass D._____ etwas geschehen würde. Sie habe gewollt, dass B._____ alles überdenke und habe gehofft, dass es noch einen anderen Weg gebe. Die Beschuldigte gab weiter zu Protokoll, dass sie Angst davor gehabt habe, dass B._____ überreagieren und D._____ Schaden zufügen würde (UA act. 2834 f.). Durch diese Umrechnung habe sie keine Unterstützung geleistet, sondern habe diese Nachricht gesendet, weil sie Angst davor gehabt habe, dass D._____ etwas verabreicht werden würde, dass bei dieser einen noch grösseren Schaden verursacht hätte (UA act.