2.5.2. Zwar ist anhand der zwischen der Beschuldigten und B._____ versendeten Textnachrichten erstellt, dass die Beschuldigte B._____ am 26. März 2020 einen Screenshot gesendet hat, auf welchem ersichtlich ist, dass 1 Gramm umgerechnet 1'000 Milligramm entspreche sowie zusätzlich die Nachricht: «War selbst irritiert, darum habe ich nachgesehen. Es ging mir nicht aus dem Kopf». Weiter schrieb sie: «Es darf kein Fehler passieren B._____, überdenke bitte alles mehrmals…» (UA act.