__ und B._____ – nicht im Detail über das Vorgefallene in Kenntnis gesetzt worden ist und mithin weitgehend im Unklaren darüber, was sich effektiv abgespielt hatte, war, namentlich nicht wusste, dass D._____ nach der Verabreichung des MDMA durch B._____ und C._____ eigenhändig erstickt worden war. Die genannte Äusserung von B._____ lässt sodann darauf schliessen, dass die Beschuldigte die tatsächlich durchgeführte Tötung von D._____ nicht befürwortet hatte, ansonsten nicht ersichtlich ist, weshalb die Kenntnis der näheren Umstände bei ihr zu schlaflosen Nächten hätte führen können. Der genannten Aussage von B.__