Zwischen Oktober 2019 und Mai 2020 hätten sie sich dann mehrfach konkret mit der Beschuldigten über das Tötungsvorhaben unterhalten. B._____ und C._____ hätten sich in Absprache mit der Beschuldigten dazu entschieden, dass es nicht mehr sinnvoll sei, gesundheitliche Verbesserungen von D._____ abzuwarten und es besser sei, deren Leben zu beenden. Am Morgen des 26. März 2020 habe sich die Beschuldigte in die Familienwohnung von C._____ und B._____ an der Q-Strasse in R._____ begeben, wo sie sich zu dritt über das Tötungsvorhaben, das dafür von B._____ in Deutschland beschaffte Betäubungsmittel MDMA und darüber, dass D._____ 1 Gramm MDMA verabreicht werden sollte, unterhalten hätten.