2. Mit Urteil vom 13. September 2024 sprach das Bezirksgericht Bremgarten die Beschuldigte vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu Mord frei und sprach ihr eine Haftentschädigung von Fr. 10'400.00 sowie eine Entschädigung für den erlittenen Verdienstausfall während der ausgestandenen Untersuchungshaft von Fr. 9'771.70 zu. Schliesslich wurde die Rückgabe eines beschlagnahmten Mobiltelefons an die Beschuldigte angeordnet.