5.5. Der Beschuldigte hat sich der Katalogtat der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig gemacht. Es ist jedoch von einem insgesamt noch leichten Verschulden auszugehen, was sich in der ausgefällten bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen widerspiegelt. Nichtsdestotrotz ist das vorliegend tangierte Rechtsgut – die ungestörte psychische und sexuelle Entwicklung von Minderjährigen – ein hochwertiges Rechtsgut, bei dessen Verletzung regelmässig ein hohes öffentliches Interesse zu bejahen ist.