5.4.2. Der Beschuldigte hat sein Heimatland Sri Lanka seit seiner Einreise in die Schweiz drei Mal für jeweils mehrere Wochen besucht (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 15). Zuletzt hielt er sich im Dezember 2023 bis März 2024 in Sri Lanka auf, um seine dort lebende Schwester und deren Kinder zu besuchen (act. 229 f.). Er wurde bei seiner Rückreise am 11. März 2024 am Flughafen in Zürich festgenommen (act. 31). Tamil ist seine Muttersprache, sowohl Kultur als auch Gepflogenheiten sind ihm bestens bekannt. Eine soziale Wiedereingliederung in Sri Lanka wäre grundsätzlich ohne Weiteres möglich.