Er ist weder in einem Verein noch ist ein Engagement in einer kulturellen oder gemeinnützen Institution ersichtlich. Er führt ein vergleichsweise zurückgezogenes Leben, in seiner Freizeit unternehme er Spaziergänge und seine sozialen Kontakte beschränken sich auf seine zwei Neffen, welche in Zürich und Belgien leben (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 16).