5.3. Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger von Sri Lanka. Er hat mit dem Tatbestand der sexuellen Handlung mit einem Kind eine Katalogtat für eine obligatorische Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB begangen. Er ist somit grundsätzlich für die Dauer von 5 bis 15 Jahren aus der Schweiz zu verweisen.