Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums der vom Tatbestand der sexuellen Handlungen mit einem Kind erfassten sexuellen Handlungen, Tatvorgehen und Tatumständen von einem in Relation zum Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe noch knapp leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse (siehe nachstehend) als in ihrer Gesamtheit angemessenen Sanktion auszugehen. 3.3.2. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich Folgendes: