Leicht verschuldenserhöhend wirkt sich die Art und Weise bzw. die Verwerflichkeit der Tatbegehung aus, denn das Handeln des Beschuldigten ist über die blosse Erfüllung des Tatbestandes hinausgegangen. Er war eine Vertrauensperson, ein enger Freund der Familie und hat diesen Umstand bewusst ausgenutzt, um sich mit A._____ an einen vergleichsweise abgelegenen und wenig frequentierten Ort begeben zu können, um an ihr die sexuellen Handlungen vornehmen zu können. Dass er keine Gewalt ausgeübt oder schwere Drohungen ausgestossen hat, ist irrelevant, denn das Fehlen eines zur Erfüllung des objektiven Tatbestands nicht notwendigen Umstands wirkt sich neutral aus.