2.5.3. Der Beschuldigte hat jegliche sexuelle Übergriffe auf A._____ kategorisch in Abrede gestellt (act. 107 und 228 ff.). Seine Aussagen weisen insoweit keine Widersprüche auf. Immerhin bestätigte er die Darstellung von A._____, dass sie am 20. Juli 2023 zusammen «Hand-in-Hand» den Tierpark Roggenhausen besucht haben. Er bestätigte auch, dass er am Folgetag von Familienangehörigen mit den sexuellen Übergriffen konfrontiert worden ist (act. 104 und 228 f.), wofür es keine schlüssige Erklärung gibt, wenn überhaupt nichts vorgefallen wäre und eine Falschanschuldigung durch A._____ auszuschliessen ist (siehe dazu oben).