Auch hat sie eher niederschwellige sexuelle Übergriffe geschildert und stets angegeben, dass es dem Beschuldigten nicht gelungen sei, sie mit seinen Fingern vaginal zu penetrieren. Wäre es ihr darum gegangen, den Beschuldigten zu Unrecht anzuschwärzen, wäre zu erwarten gewesen, dass sie gravierendere oder intensivere sexuelle Handlungen zur Anzeige gebracht hätte. Dass finanzielle Anreize eine Rolle gespielt haben sollen, wie der Beschuldigte vermutet, (Berufungsbegründung, S. 6), ist nicht stichhaltig. Zwar erwähnte A._____, dass der Beschuldigte ihrer Mutter Geld schulde (act.