Anschliessend habe der Beschuldigte sie über der Kleidung mehrfach an den Brüsten angefasst und habe schliesslich versucht, seine Hand in ihre Hose einzuführen (act. 125 ff., 130 ff. und 225 f., Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Das eigene Verhalten beschrieb A._____ als «eingefroren», da sie nicht gewusst habe, was sie machen solle (act. 125 und 226). Sie habe diese Übergriffe nicht vom Beschuldigten erwartet, er sei wie ein Vater gewesen. Sie habe den Beschuldigten gebeten, zurückzugehen. Er habe aber den Reissverschluss ihres Tops geöffnet, sie habe diesen aber sofort wieder herunterzogen. Er habe wieder ihre Brüste angefasst und habe plötzlich seine Hand in ihre Hose geschoben.