2.5. 2.5.1. Die Aussagen von A._____ sind bezüglich des eigentlichen Kerngeschehens der zur Anklage gebrachten sexuellen Handlungen, d.h. des Ausgreifens der Brüste sowie des Einführens der Hand in die Hose, während des gesamten Strafverfahrens und über mehrere Einvernahmen hinweg konstant, schlüssig, nachvollziehbar und glaubhaft ausgefallen. Der Beschuldigte habe sie am 20. Juli 2023 gegen Nachmittag (act. 129) abgeholt. Zunächst hätten sie im McDonald's zu Mittag gegessen. Als spontane Überraschung habe der Beschuldigte sie zu einem Besuch in einen Tierpark in der Nähe eingeladen (act. 129 und 225). Sie seien vom -6-