2.4. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten, dass der Beschuldigte und A._____ am 20. Juli 2023 einen Ausflug in den Wildtierpark Roggenhausen unternommen haben. Der Beschuldigte bestätigte auch, dass sie händehaltend durch den Park spaziert sind sowie die Darstellung von A._____, dass er am Folgetag von deren Familienmitgliedern, namentlich der Mutter, dem Bruder, dem Cousin, der Cousine, sowie einem Freund aufgesucht und mit den sexuellen Übergriffen konfrontiert worden ist (act. 104 und 110).