Dem vor Vorinstanz eingereichten Verlaufsbericht ist zu entnehmen, dass sie die Therapie im September 2023 begonnen hatte (act. 221). Nach dem soeben Ausgeführten steht fest, dass bereits vor der Anzeige zahlreiche Gespräche mit verschiedensten Personen stattfanden. Entsprechend lassen sich insbesondere Sekundäreinflüsse, aber auch autosuggestive Prozesse aufgrund der offenkundig bestehenden psychischen Vorbelastung – A._____ war bereits zuvor in psychotherapeutischer -5-